🫤 Kosename: „Sinnlos-Rad-Rampe“: 400.000 Euro sind laut Antrag eine „geringfügige Erhöhung des Gesamtkostenrahmens“!
LINZ. Für Radprojekte scheint es keine Kostenlimits zu geben.
🚲 Kosename: „Sinnlos-Rad-Rampe“
🫤 Sie soll jetzt 3,4 Millionen statt 3 Millionen kosten!
💰 400.000 Euro sind laut Antrag eine „geringfügige Erhöhung des Gesamtkostenrahmens“.
ℹ️ Es geht übrigens hier nicht um einen Service für Fußgänger oder Radler – Grund für die Investition dürfte der Wegfall des Zebrastreifens dort sein.
🚗 Für den motorisierten Verkehr ist der Schutzweg inklusive Radfahrüberfahrt an der Unteren Donaulände bekanntlich eine lästige Bremse.
💸 Viele Linzer sehen hier daher reine Steuergeldverschwendung in Form eines Luxus-Prestigeprojekts politischer Natur.
🌉 Es gibt dort ja bereits eine extra an der Brücke gebaute Rampe sowie eine exklusiv für Radfahrer reservierte Auffahrt, allerdings mit „Autofahrerbremse“ davor.
🗺️ Der touristische Radverkehr läuft übrigens an der Donau in Urfahr Richtung Wien, ein Mehrwert für die Stadtbevölkerung ist bei diesen Kosten sicher nicht gegeben.
🤷♂️ Kein Wunder also, wenn dem Projekt die Sinnlosigkeit zugeschrieben wird …
Aus der Tagesordnung vom kommenden Gemeinderat:
Anträge des Ausschusses für Mobilität und Märkte
J1. Errichtung einer Fuß- und Radwegrampe auf der Nibelungenbrücke in Richtung Lentos; Vergabe der Arbeiten sowie Erhöhung der genehmigten Mitteln in Höhe von 3.000.000 Euro um 400.000 Euro auf insgesamt 3.400.000 Euro
Genehmigung einer Kreditübertragung
In Entsprechung des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 7. November 2024 zum Neubau einer Rampe von der Nibelungenbrücke Richtung Lentos mit einer Gesamtlänge von ca. 120 Meter und einer nutzbaren Breite von 3,50 bis 3,90 Meter wird nunmehr nach Durchführung des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 vorgesehenen Offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich die Vergabe der Bauleistung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ebenso wird dem Gemeinderat die Vergabe der begleitenden Steinmetzarbeiten in Form einer Direktvergabe nach § 46 Bundesvergabegesetz 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zur Bedeckung der Baukosten ist eine Kreditübertragung und eine geringfügige Erhöhung des Gesamtkostenrahmens erforderlich.
Berichterstatter: Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP) Weitere Informationen zu Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP)
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