💸 Der Rechnungshof prüfte ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien und stellte erhebliche Mängel bei Zahlungen fest.


Für den überprüften Zeitraum identifizierte der Rechnungshof Zahlungen der Bundesministerien und Erträge aus Rechtsgeschäften mit dem Empfängerkreis in Höhe von 5,11 Millionen Euro. Aufgrund einer risikoorientierten Auswahl überprüfte er 43 Gebarungsfälle mit einem Volumen von 2,68 Millionen Euro. Davon widersprachen 32 Fälle in mehrfacher Hinsicht einem ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln. Die Überprüfung zeigte Vorteile für einzelne Personen des Empfängerkreises, jedoch lieferte sie keine Rückschlüsse auf eine strukturierte oder systematische Bevorzugung einer oder mehrerer der im Nationalrat vertretenen Parteien durch die Bundesministerien.

Medienschaltungen, Beratungsleistungen, Überlassung von Räumlichkeiten

So vereinbarte etwa der Kabinettschef-Stellvertreter und Pressesprecher der Landwirtschaftsministerin mit einem Verlag im direkten Weg und ohne weitere Dokumentation einen Jahresrahmen über 130.000 Euro für Medienschaltungen.

Das Justizministerium beauftrage Projektleitung, Betreuung und Betrieb des „Jailshops“ auch nach dem 2019 erfolgten Beschluss, diesen dauerhaft weiterzuführen, weiterhin in Form von Direktvergaben. Der Jailshop ist ein Webshop mit Produkten, die Strafgefangene in den Justizanstalten herstellen. Er wurde von Ende 2017 bis April 2024 von einem Mitglied des Bundesrats (DIE GRÜNEN) geleitet. Ab April 2024 übernahm das Justizministerium die Projektleitung selbst.

2020 beauftragte das Justizministerium eine Agentur mit Beratungsleistungen für Social Media. Die ausgearbeitete Strategie betraf jedoch nicht nur den Social-Media-Auftritt des Justizministeriums, sondern auch die Darstellung der damaligen Justizministerin Alma Zadić (DIE GRÜNEN) als Privatperson in den sozialen Medien. Dafür lagen die Gesamtkosten bei 49.800 Euro. Zusätzlich betrug der Personalaufwand des Ministeriums für die persönlichen Social-Media-Accounts der Justizministerin rund 222.500 Euro.

Ein anderes Beispiel: Der ehemalige Parteivorsitzende von NEOS, Matthias Strolz, erhielt für vom Bildungsministerium beauftragte Beratungsleistungen eine weit über dem marktüblichen Tagsatz liegende Vergütung. So konnte er mit einer Arbeitsleistung von 25 Tagen rund 130.000 Euro verdienen. Weiters beauftragten ihn das Innen- sowie das Beamtenministerium – ebenfalls ohne Vergleichsangebote und (unverbindliche) Preisauskünfte.

Das Bundeskanzleramt überließ seine Räumlichkeiten der ÖVP zu Veranstaltungs- und Sitzungszwecken. Von Anfang 2018 bis Ende 2024 fanden dort wöchentliche Sitzungen statt. Dafür erstattete die Partei insgesamt rund 37.000 Euro. Diese Räumlichkeiten sind jedoch ausschließlich der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers als Vorsitzender der Bundesregierung und oberstes Organ der Verwaltung sowie seinem Hilfsapparat im Bundeskanzleramt vorbehalten. Dies steht einer Überlassung an Dritte – wie politische Parteien – zu Veranstaltungs- und Sitzungszwecken entgegen.

Potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung durch Social Media
Im Juli 2024 waren 13 Bundesministerinnen und -minister sowie zwei Staatssekretärinnen auf Social-Media-Plattformen präsent. In acht Ministerien wirkten die Kabinettsbediensteten der Bundesministerinnen und Bundesminister an den Social-Media-Accounts, bei denen die politische Partei oder das Regierungsmitglied Medieninhaber war, mit. Dafür wendeten diese acht Ministerien im überprüften Zeitraum 1,62 Millionen Euro auf. Aufgrund zweier Novellen des Parteiengesetzes ist das zwar nicht mehr als unzulässige Parteispende zu werten, jedoch sieht der Rechnungshof darin eine potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung.

Der hohe Ressourceneinsatz führte auch zu einer Wertsteigerung (etwa durch die Follower-Zahl) der privaten Social-Media-Accounts, von der die öffentliche Hand nicht profitieren konnte. Die Empfehlung des Rechnungshofes: Für die Regierungskommunikation sollten allenfalls funktionsbezogene Social-Media-Accounts verwendet werden. Er verweist wie bereits im 2024 veröffentlichten Rechnungshofbericht „Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern“ auf den funktionsbezogenen Account für das Amt des deutschen Bundeskanzlers.

Link:
Rechnungshofbericht

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