💥 Auch geleaste Raser-Autos können bald beschlagnahmt und versteigert werden!


VfGH-Entscheidung

💥 VfGH-Entscheidung: Ab 1. Oktober können auch geleaste Raser-Autos beschlagnahmt und versteigert werden!
💥 Bisher durften nur Raser-Fahrzeuge im Alleineigentum des Lenkers beschlagnahmt werden.
💥 Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung nun per 1.10.2027 aufgehoben

Update: Die neue Regel gilt ab 1. Oktober 2027! 

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