🧑‍⚖️ Bestätigt: Volksbefragung „Ja! Zum Grüngürtel“ unzulässig


Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Entscheidung der Stadt Linz bestätigt

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Entscheidung der Stadt Linz zur Ablehnung der Volksbefragung „Ja! Zum Grüngürtel“ bestätigt. Die Beschwerde wurde abgewiesen, eine ordentliche Revision ist nicht zulässig.

Bürgermeister Dietmar Prammer: „Das Gericht hat unsere Entscheidung klar bestätigt. Die Fragestellung war rechtlich nicht zulässig, weil sie nicht eindeutig genug formuliert war und nicht klar in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt.“

Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der Initiative die notwendige rechtliche Grundlage für die Beschwerde gefehlt hat.

„Für Volksbefragungen gelten klare gesetzliche Regeln. Diese wurden in diesem Fall nicht erfüllt“, so Prammer.

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