🍒 Kirschenzeit: Jetzt kommt wieder die Frage zum Überhangsrecht


LINZ. Darf man? Oder darf man eher nicht?

🍒 Kirschenzeit
🤔 Jetzt kommt wieder die Frage zum Überhangsrecht (§ 422 ABGB).

🏡 Option 1: In deinem eigenen Garten
🍒 Die Situation: Der Ast hängt über den Zaun direkt in deinen Garten.
» Erlaubt? JA!
» Das Gesetz: Das sogenannte Überhangsrecht (§ 422 ABGB) erlaubt es dir, alles zu ernten und zu essen, was über die Grundstücksgrenze in dein Reich ragt.

🌪️ Option 2: Das “Fallobst” auf deinem Grund
🧺 Die Situation: Die reifen Kirschen fallen von ganz alleine von Nachbars Ast auf deinen Rasen.
» Erlaubt? JA!
» Das Gesetz: Sobald die Früchte auf deinem Grundstück landen, gehören sie rechtlich dir. Du musst sie nicht zurückwerfen!

🚶 Option 3: Spaziergang auf der Straße
❌ Die Situation: Du gehst auf dem Gehweg oder der Straße spazieren und ein Ast ragt über den Zaun in den öffentlichen Raum.
» Erlaubt? NEIN!
» Das Gesetz: Das Überhangsrecht gilt nur für Grundstücksbesitzer, nicht für Passanten. Die Kirschen gehören weiterhin dem Baumbesitzer. Pflücken ist hier streng genommen Diebstahl!

💬 Fazit: Im eigenen Garten top, auf der Straße Flop!

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