💰 Rechnungsabschluss 2025: Ergebnis fällt um rund 22 Millionen Euro besser aus als erwartet


Der Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Jahr 2025 zeigt ein insgesamt stabiles Bild. Trotz anhaltend schwacher Konjunktur und herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen fällt das Ergebnis besser aus als ursprünglich veranschlagt.

Die wichtigsten Kennzahlen:

Nettofinanzierungssaldo besser als geplant: Veranschlagt war ein Abgang von 252,8 Mio. Euro, tatsächlich beträgt der Abgang 230,5 Mio. Euro. Das Ergebnis fällt damit um 22,3 Mio. Euro besser aus als budgetiert.

Maastricht-Ergebnis positiv: +4,6 Mio. Euro – Oberösterreich ist damit das einzige Bundesland mit einem positiven Maastricht-Ergebnis.

Schuldenbremse klar eingehalten: Die Finanzschuldenquote liegt mit 14,19 Prozent deutlich unter dem gesetzlichen Höchstwert von 25 Prozent.

Vermögen gestärkt: Das Nettovermögen steigt von 4,313 Mrd. Euro auf 4,761 Mrd. Euro.

Substanz wird erhalten und ausgebaut: Die Substanzerhaltungsquote liegt bei 128,3 Prozent. Die Investitionen übersteigen damit die Abschreibungen deutlich.

Ergebnis über Voranschlag

Der Nettofinanzierungssaldo beträgt minus 230,5 Millionen Euro und liegt damit um 22,3 Millionen Euro besser als veranschlagt. Auch das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt entwickelte sich deutlich besser als erwartet. Mit plus 232,8 Millionen Euro liegt es um 246,3 Millionen Euro über dem Voranschlag. Zudem erzielt Oberösterreich mit plus 4,6 Millionen Euro erneut einen positiven Maastricht-Saldo und leistet damit als einziges Bundesland einen positiven Beitrag zur gesamtstaatlichen Stabilität.
„Der Rechnungsabschluss zeigt, dass die Budgetsteuerung auch unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen funktioniert hat. Gleichzeitig konnten wir die notwendigen Schwerpunkte für die Entwicklung unseres Landes setzen“, so Stelzer.

Das Nettovermögen des Landes steigt von 4,313 Milliarden Euro auf 4,761 Milliarden Euro. Gleichzeitig bleibt die Finanzschuldenquote mit 14,19 Prozent deutlich unter dem gesetzlichen Höchstwert von 25 Prozent.

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