🛑 Kindergärten: Nach Halteverboten und Klagedrohungen folgt jetzt eine Anfrage im Gemeinderat.


LINZ. Parkplatzprobleme jetzt Gemeinderatsthema.

🛑 Nach Halteverboten und Klagedrohungen vor Krabbelstuben und Kindergärten folgt jetzt eine Anfrage im Gemeinderat.
💶 Die Stellplätze sollen an Mitarbeiter gegen eine monatliche Gebühr von 25 Euro vermietet worden sein.
🚗 Eltern fehlen jetzt sichere Möglichkeiten, ihre kleinen Kinder aussteigen zu lassen – wie Linz News berichtete.

Anfrage von Gemeinderätin Mag.a Theresa Ganhör an Vizebürgermeisterin Merima Zukan zum Thema Parkplatzsituation vor den städtischen Kindergärten:

Sehr geehrte Vizebürgermeisterin Zukan!
In den vergangenen Tagen hat die Parkplatzsituation vor den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen für erhebliche Verunsicherung und Kritik bei betroffenen Eltern gesorgt. Hintergrund ist die geplante Ausweitung eines Modells, wonach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen eine monatliche Gebühr von 25 Euro fixe Stellplätze auf den zur jeweiligen Einrichtung gehörenden Parkflächen anmieten können. Auf diesen wird hingegen das Halten der Eltern für den Hol- und Bringdienst der Kinder nicht mehr möglich sein. Im Gegensatz zu Schulen können Kinder in Krabbelstuben und Kindergärten nicht selbstständig zur Einrichtung gelangen. Die Kinder müssen in die Einrichtung begleitet werden und oft ist auch ein gewisser Zeitaufwand bei der Übergabe der Kinder gegeben. Dafür benötigen Eltern die Möglichkeit, unmittelbar bei der Einrichtung kurzfristig zu halten bzw. zu parken. Auch ist das Aus- und Einsteigen auf einem Parkplatz direkt am Grundstück sicherer (insbesondere, wenn mehrere Kinder betreut werden müssen), als ein Parkplatz in weiterer Entfernung. Werden die bei den Einrichtungen direkt vorhandenen Stellplätze als reservierte Dauerparkplätze vergeben, droht eine Verschlechterung der Sicherheit und der Bring- und Abholsituation für Familien. Daher ersuche ich um eine vollständige und detaillierte Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sind von der geplanten Vermietung von Parkplätzen betroffen? Ich ersuche um eine detaillierte Auflistung der jeweiligen Einrichtungen sowie der dort jeweils vorhandenen Anzahl an Stellplätzen auf den Grundstücken dieser Einrichtungen.
2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Stellplätze? Ist sichergestellt, dass die Parkplätze ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung stehen, oder ist eine Vermietung auch an andere Personen vorgesehen? Falls ja, an wen und in welchem Umfang?
3. Ist in Überlegung, dass nur ein Teil der Parkplätze auf den Grundstücken der Kinderbetreuungseinrichtungen exklusiv vermietet werden und der Rest auch für das Bringen und Holen der Kinder zur Verfügung steht? Wenn ja, wie viele Parkplätze sollen dabei bei den jeweiligen Einrichtungen für das Bringen und Holen der Kinder auch in Zukunft zur Verfügung stehen?
4. Mit welchen jährlichen Einnahmen rechnet die Stadt durch die Vermietung der Stellplätze bei den betroffenen Kinderbetreuungseinrichtungen? Wie werden diese Einnahmen verwendet und ist vorgesehen, sie zweckgebunden in die jeweilige Einrichtung bzw. in Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für Kinder und Familien zu reinvestieren?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

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