🗨️ ÖAMTC: Kritik an budgetgetriebener Erhöhung der Verkehrsstrafen ab 2027
Aussendung ÖAMTC
Bundesweit einheitlicher Anonymverfügungskatalog ist vernünftiger Schritt – Kritik an budgetgetriebener Erhöhung
Das Bundesministerium für Mobilität (BMIMI) hat den angekündigten neuen Verkehrsstrafen-Katalog veröffentlicht: Ab 1. Jänner 2027 werden Anonymverfügungen somit bundesweit in einheitlicher Höhe verhängt – unabhängig davon, in welchem österreichischen Bundesland die Übertretung begangen wurde.
Der ÖAMTC bewertet die geplante Vereinheitlichung der Strafhöhen bei Anonymverfügungen grundsätzlich positiv: “Die Harmonisierung ist ein sinnvoller und auch längst überfälliger Schritt, da der jeweilige Verkehrsminister schon seit Jahren die Möglichkeit – oder eigentlich den Auftrag – hat, bundesweite Kataloge für Anonymverfügungen zu schaffen”, analysiert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. “Künftig können Strafdrohungen somit auch besser verständlich kommuniziert werden.”
Erhöhung der Verkehrsstrafen “deutlich über der Inflationsrate”
Gleichzeitig übt der Mobilitätsclub jedoch Kritik an der Erhöhung sämtlicher Verkehrsstrafen um durchschnittlich 50 Prozent. So kostet z. B. das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone künftig 60 Euro. Das verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro geahndet. Wer im Ortsgebiet mit 61 km/h geblitzt wird oder an einer Stopptafel nicht vollständig anhält, muss ab Jänner 2027 mit einer Strafe von 80 Euro rechnen. Noch teurer ist mit künftig 100 Euro die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, etwa auf Autobahnen.
Der Chefjurist des ÖAMTC bezeichnet die Erhöhung als “deutlich über der Inflationsrate” und warnt davor, budgetäre Ziele auf diese Weise erreichen zu wollen: “Es ist weder realistisch noch redlich, dass man damit rechnet, dass Menschen strafbare Handlungen setzen, und auf diese Weise ein Budget sanieren möchte.”
Club ortet weiteren Handlungsbedarf bei Organmandaten
Weiteren Handlungsbedarf sieht der ÖAMTC bei Organmandaten – also Delikten, die bei Anhaltungen der Polizei direkt vor Ort geahndet werden. “Auch hier fehlt bislang eine bundesweite Einheitlichkeit”, so Martin Hoffer. Er spricht sich für eine Harmonisierung aus, betont jedoch klar: “Einheitlichkeit darf nicht automatisch höhere Strafen bedeuten.”
Stichwort Lenkererhebung: Keine Änderungen gibt es bei Strafen an eine:n konkrete:n Lenker:in – etwa, wenn die Anonymverfügung nicht bezahlt wird oder aufgrund der Schwere der Übertretung ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Bei Strafverfügungen und Straferkenntnissen kommt weiterhin ein Strafrahmen zur Anwendung.
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