💸 Schwarzbau an der Donau jetzt vom Rechnungshof zerpflügt!


Donauparkstadion wurde teurer als geplant: Errichtung kostete insgesamt 59,90 Millionen Euro

» Grundregeln der Rechnungsprüfung missachtet

» Schulungen für Rechnungsprüfung notwendig

» Genehmigten Investitionskosten um 4,31 Millionen Euro überschritten!

» Gemeinderat wurde nicht regelmäßig aktiv informiert

Das sagt der Rechnungshof:

Der Rechnungshof überprüfte den Neubau des Donauparkstadions in Linz, die Heimspielstätte des Fußballvereins FC Blau-Weiß Linz. Das Stadion wurde im Juli 2023 eröffnet. Der FC Blau-Weiß Linz erhielt ein eigenes Stadion, unter anderem weil der Fußballverein LASK 2020 für rund 80 Jahre das exklusive Nutzungsrecht für das damalige Linzer Stadion bekam. Bis 2020 hatten beide Profi-Fußballvereine, LASK und FC Blau-Weiß Linz, zweieinhalb Saisonen lang im Linzer Stadion gespielt. In seinem heute veröffentlichten Bericht stellt der Rechnungshof fest: Eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse der öffentlichen Investitionen fand vorab nicht statt, obwohl die Errichtung des Donauparkstadions insgesamt 59,90 Millionen Euro kostete. Die Donauparkstadiongesellschaft, die von der Stadt Linz eigens für das Stadion-Projekt gegründet wurde, nahm ihre Bauherrnaufgaben nur unzureichend wahr: So informierte sie den Gemeinderat über wesentliche Entscheidungen nur anlassbezogen. Sie wechselte im Zuge des Vergabeverfahrens von Festpreisen zu veränderlichen Preisen, was zu ihrem Nachteil war und zur Überzahlung des Totalunternehmers führte. Überprüfter Zeitraum war 2019 bis 2024.

Die Donauparkstadion Linz Errichtungs- und Verwaltungs GmbH & Co KG (Donauparkstadiongesellschaft), eine Immobiliengesellschaft der Stadt Linz, war Bauherr und Liegenschaftsverwalter des Donauparkstadions. Für die Errichtung des Stadions wurde im Juli 2021 ein Totalunternehmer beauftragt.

Obwohl die Donauparkstadiongesellschaft mit dem Ziel gegründet wurde, die Finanzierungs- und Ertragsströme für das Donauparkstadion transparent zuzuordnen, informierte sie den Aufsichtsrat der Immobilien Linz GmbH und den Gemeinderat der Stadt Linz über wesentliche Entwicklungen nur anlassbezogen, aber nicht regelmäßig aktiv.

Zum Beispiel informierte die Donauparkstadiongesellschaft nicht darüber, dass die vom Gemeinderat genehmigte Investitionssumme nicht sämtliche erforderlichen Leistungen abdeckte. Notwendige Leistungen, wie etwa Medientechnik, Trafostation und Netzanschluss, wurden aus Kostengründen aus dem ursprünglichen Leistungsumfang gestrichen. Diese sollten im Nachgang mittels Zusatzaufträgen beauftragt werden. Auch darüber informierte die Donauparkstadiongesellschaft den Aufsichtsrat der Immobilien Linz GmbH und den Gemeinderat der Stadt Linz nicht beziehungsweise nicht zeitnah. Dadurch, dass im Zuge des Vergabeverfahrens Leistungen aus der Totalunternehmerleistung herausgenommen wurden, wurde das vom Gemeinderat vorgegebene Kostenziel von bis zu 28 Millionen Euro nur geringfügig überschritten. In der Folge beauftragte die Immobilien Linz GmbH & Co KG erforderliche Leistungen im Umfang von 4,20 Millionen Euro.

Die Donauparkstadiongesellschaft überschritt die genehmigten Investitionskosten von letztlich 39,79 Millionen Euro um 4,31 Millionen Euro beziehungsweise 10,8 Prozent.

Insgesamt investierten das Land Oberösterreich, die Stadt Linz, die Immobilien Linz GmbH & Co KG und die Donauparkstadiongesellschaft 59,90 Millionen Euro, be­rechnete der Rechnungshof. Zu den Kosten zählen zusätzlich durchgeführte Pla­nungs- und Bauleistungen, erforderliche Grundstücke sowie Infrastrukturmaßnahmen. Der Rechnungshof vermisst eine der Projektentscheidung vorangegangene, umfassende Kosten-Nutzen-Analyse dieser Investitionen. Er bemängelt, dass die Stadt Linz eine solche Analyse nicht vornahm. Dabei wäre zu bedenken gewesen, dass im Gemeinderat der Stadt Linz als Modell die Stadt Mailand genannt wurde, in der zwei Profi-Fußballvereine seit 1947 ein Stadion gemeinsam nutzen.

Bereits im Zuge des Vergabeverfahrens ging die Donauparkstadiongesellschaft auf Forderungen des späteren Totalunternehmers ein und wechselte von Festpreisen zu veränderlichen Preisen. Die vom Totalunternehmer geforderte Vergütung führte zu einer Überzahlung von 498.000 Euro. Die Donauparkstadiongesellschaft missachtete Grundregeln der Rechnungsprüfung, indem sie die Berechnung der veränderlichen Preise laut Rechnungen des Totalunternehmers akzeptierte und nicht anhand des Vertrags prüfte.

Der Rechnungshof empfiehlt, künftig für veränderliche Preise die ÖNORM B 2111 „Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen – Werkvertragsnorm“ unverändert anzuwenden. Zudem soll die aus der nicht vertragskonformen Vergütung resultierende Überzahlung für den Hauptauftrag und bei Zusatzaufträgen ermittelt und vom Totalunternehmer zurückgefordert werden.

Eine Überzahlung von 483.000 Euro gab es auch beim Baustahl: Die Preisanpassung für Baustahl vergütete die Donauparkstadiongesellschaft doppelt. Das war auf wesentliche Mängel bei der Rechnungsprüfung durch die Donauparkstadiongesellschaft zurückzuführen.

Hier geht es ZUM GANZEN BERICHT (.pdf)

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