❌ Novelle der Straßenverkehrsordnung: Ab 1.10. sollten Pizzamopeds aus dem Stadtbild verschwinden


LINZ. Lieferfahrer müssen ab Oktober auf echte E-Bikes oder normale Räder umsteigen.

Das Stadtbild soll sich nun verändern und eine große Gefahr für Fußgänger endlich wegfallen. Ein zentraler Punkt der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in Kraft und besagt: Einspurige Fahrzeuge mit Sitzbank oder Sattel, die ohne zu pedalieren fahren, sind Kraftfahrzeuge.

Durch die 36. StVO-Novelle wurden einspurige Elektrofahrzeuge, die ohne Tretunterstützung fahren und über eine Sitzmöglichkeit (Sitzbank/Sattel) verfügen (z. B. Fahrzeuge der EU-Klasse L1e-B), aus der Gleichstellung mit dem Fahrrad gestrichen. Sie gelten künftig als Kraftfahrzeuge (bzw. unterliegen dem Kraftfahrgesetz KFG), womit Radwegverbot, Zulassungs-, Führerschein- und Kennzeichenpflicht greifen.

Somit sind in ganz Österreich an die 30.000 E-Mopeds nicht mehr Fahrrädern gleichgestellt. In Linz dürfte es eine Zahl im unteren dreistelligen Bereich betreffen. Exakte Angaben gibt es nicht, denn die Fahrzeuge sind nirgends angemeldet oder sonst wie erfasst.

E-Mopeds, E-Scooter mit Sitz und auch sogenannte Fatbikes (die ohne Treten fahren können) dürfen jedenfalls nicht mehr auf den Radwegen und auch nicht mehr in den Fußgängerzonen fahren. Sobald ein Sitz vorhanden ist und ein reiner Motorantrieb ohne Pedaltreten möglich ist, gilt das Fahrzeug nicht mehr als Elektrofahrrad. Es ist dann ein Kraftfahrzeug und muss auf die Straße.

Für die Straße braucht es dann eine Anmeldung, die aber oft wegen fehlenden Typenscheins nicht möglich ist.

Ohne Papiere gibt es aber auch kein amtliches Kennzeichen, und es dürfte somit für fast alle dieser Gefährte die Mülldeponie der letzte Parkplatz werden.
Wer so ein Fahrzeug derzeit zum Liefern nutzt und wirklich eine Typisierung schaffen sollte, wird übrigens von den Vorgaben der meisten Lieferdienste ausgebremst.

Mit einem echten Moped darf man keine Zustellungen ausfahren, denn wer mit einem Kraftfahrzeug tätig wird, müsste nach Arbeitszeit bezahlt werden. Selbstständige Fahrer der Lieferplattformen werden allerdings pro Zustellung bezahlt.

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