😮 “Attraktivierung” der Donau-Uferkante geplant: Linzer Auge Erinnerungen werden wach


LINZ. Es werden wieder politische Ideen umgesetzt.

😮 “Attraktivierung” der Donau-Uferkante geplant.
🫣 Da werden bei vielen Linzern jetzt Erinnerungen wach.
💡 Sitzstufen und eine AUSSICHTSPLATTFORM sollen gebaut werden.
🤷 Warum die jetzigen Sitzbänke – für geschätzt 500 bis 600 Menschen – bis hinunter zur Eisenbahnbrücke nicht reichen, ist eher rätselhaft.
✖️ Entgegen langjähriger Versprechen wird die versiegelte Asphaltfläche am Gelände bekanntlich unverändert bleiben.
👉 Die Idee “Linzer Auge” ging jedenfalls in die Geschichtsbücher ein.

Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung wurde bereits vermeldet:

Die Stadt Linz, vertreten durch den Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Planung Technik und Umwelt, hat um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung sowie um die Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung für Maßnahmen zur Attraktivierung der Donau-Uferkante, unter anderem für die Errichtung von Sitzstufen, einer Aussichtsplattform und einer Ruhezone in Linz-Urfahr, nähe Jahrmarktgelände / Heinrich-Gleißner Promenade, auf den Grundstücken Nr. 789/46, 821/1, 821/15, 845, KG Urfahr, im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich der Donau sowie im Grundwasserschongebiet Urfahr angesucht.

Hierüber wird die mündliche Verhandlung für Freitag, den 29.05.2026, um 09:00 Uhr, angeordnet.

An Ort und Stelle (Anlegestelle „Schönbrunn“ am Donauufer nähe Ars Electronica Center, östlich der sich derzeit in Umbau befindlichen Fuß- und Radwegrampe)

Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung:
§§ 38, 98, 102, 105, 107 und 108 Wasserrechtsgesetz 1959
§§ 10 und 48 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
§§ 40 - 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

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